Vertragsbedingungen

  1. Reservierung

Bedingung für eine gültige Reservierung ist:

  • Die Verfügbarkeit der Wohnung zum Zeitpunkt an dem die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. den schriftlichen Buchungswunsch des Kunden erhält.
  • Der Eingang der Anzahlung
  • Die Anerkennung unserer Storno-Bedingungen, näher beschrieben im Punkt 3.

Die Buchung gilt als bestätigt, sobald die Mitwohnzentrale eine schriftliche Mitteilung darüber an den Kunden versandt hat (per Brief, Fax oder Email).

2. Buchungsbestätigung

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung und in Übereinstimmung der darin beschriebenen Übereinkünfte wird der Kunde einen Betrag in Höhe von 40 % der Gesamt-Miete, beziehungsweise den in der Buchungs-Bestätigung ausgewiesenen Betrag, als Anzahlung auf folgendes Bankkonto überweisen:

In Deutschland:

Helga Gross – Sparkasse Nürnberg

Konto–Nr.: 5416680 – BLZ: 760 501 01

IBAN: DE77 7605 0101 0005 4166 80 BIC: SSKNDE77  XXX

Der Restbetrag wird bei der Wohnungsübergabe bezahlt werden, wenn auch der Mietvertrag zu unterzeichnen sein wird. Der Gesamtpreis geht aus der Buchungsbestätigung hervor.

Der Gesamtpreis beinhaltet, außer der Benutzung der Wohnung, welche der Beschreibung gemäß eingerichtet und ausgestattet ist, die folgenden Leistungen:

  • Abholung der Gäste an der der Wohnung am nächsten gelegenen Bootsanlegestelle zwischen 9:00 h und 20:00 h. Oftmals sind die Wohnungen am Morgen Ihres Anreisetages noch belegt, in diesen Fällen erfolgt die Wohnungsübergabe spätestens um 15:00 h 
  • Anfangs- und Endreinigung
  • Bettwäsche und Handtücher

NICHT inklusive sind:

  • Kosten für Strom- und Gasverbrauch, diese werden am Ende Ihres Aufenthaltes extra nach Verbrauch berechnet.
  • Abholdienst vom Bahnhof, Flughafen oder anderen Terminals.
  • Kinderbett- oder Stühle (kann auf Anfrage und gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden)
  •  

Leistungen, die wir auf Anfrage und gegen Gebühr anbieten können.

Alle Preise sind in Euro ausgewiesen.

3. Stornierung seitens des Kunden

Die Stornierung der Buchung mit einer Vorankündigung von mehr als 21 Tagen vor dem Anreise-Termin bringt den Verlust der Anzahlung mit sich, welche in voller Höhe von der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. einbehalten wird. Im Fall dass die Buchung mit kürzerer Vorankündigung storniert wird, kann die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. für Ihre Anbieter folgenden Ersatz fordern:

  • Zwischen 20 und 14 Tagen Vorankündigung 50 % des Gesamtpreises
  • Zwischen 13 und 7 Tagen Vorankündigung  75 % des Gesamtpreises
  • Mit weniger als 7 Tagen Vorankündigung  90 % des Gesamtpreises
  • Nicht erschienen, ohne Vorankündigung 90 % des Gesamtpreises

Dem Kunden steht keinerlei Entschädigung zu, wenn er aus freiem Willen seinen Aufenthalt unterbricht oder seinen Abreise-Termin vor verlegt.

4. Stornierung seitens der Mitwohnzentrale s.a.s.

Im Fall, dass die reservierte Wohnung unvorhergesehen und aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. liegen, nicht verfügbar oder bewohnbar sein sollte, wird die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. dem Kunden eine gleichwertige Alternative vorschlagen. Wenn der Kunde diese Alternative nicht akzeptieren möchte, wird die Mitwohnzentrale alle an sie bezahlten Beträge zurück erstatten. Damit wird jede zuvor eingegangene Verpflichtung aufgelöst und gegenüber der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

5. Kaution

Bei der Wohnungsübergabe ist eine Kaution in Höhe von 500 Euro, oder der in der Buchungs-Bestätigung bezeichnete Betrag zu bezahlen. Dieser Betrag gilt als Sicherheit gegen eventuelle Schäden, die durch den Kunden verursacht werden sollten und zur Deckung eventueller Kosten, die nicht im Preis enthalten aber im Vertrag ausgewiesen sind.

Im Falle eines durch den Kunden verursachten Schaden, kann die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. die Kaution einbehalten bis die genauen Kosten zur Regulierung des Schadens feststehen. Die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird einen eventuellen Rest aus der Kaution zurück überweisen oder behält sich weitere Forderungen vor, im Falle dass der Schaden nachweislich die Höhe der Kaution übersteigt.

6. Wohnungsübergabe

Wir bitten unsere Kunden, uns mindestens zwei Arbeits-Tage vor dem Ankunftstag ihre voraussichtliche Ankunftszeit sowie alle nützlichen Details, wie Flug oder Zug-Nummer, mitzuteilen. Wir können dann nützliche Hinweise geben, wie Sie am besten zu unserem Treffpunkt gelangen. Die Information über Ihre Ankunftszeit wird dringend benötigt, um die Wohnungsübergabe organisieren zu können. Denn im  Gegensatz zu den Hotels können wir keinen Rezeptions-Service rund um die Uhr zur Verfügung stellen und müssen jede Wohnungsübergabe individuell organisieren..

Sollten wir die Information über Ihre voraussichtliche Ankunftszeit nicht rechtzeitig erhalten, können wir keine Verantwortung für eventuelle Wartezeiten an den Treffpunkten übernehmen.

Der Treffpunkt ist immer die Bootsanlegestelle, die der jeweiligen Wohnung am Nächsten liegt. Wir werden unsere Kunden bitten, sich telefonisch mit uns nach Ankunft am Flughafen, Bahnhof oder Parkplatz in Verbindung zu setzen, um den Zeitpunkt für das Treffen festzulegen. 

Wir nehmen Wohnungsübergaben generell zwischen 15:00 h und 20:00 h vor und die Rücknahmen am Abreise Tag vor 10:00 h.

Nach Absprache, abhängig von der Verfügbarkeit der Wohnungen und unseres Personals, können andere Zeiten individuell vereinbart werden.

Für Wohnungsübergaben außerhalb der Standard-Zeiten stellen wir in Rechnung:

·         Wohnungsübergabe   zwischen 9:00 h und 15.00 h        KEINE zusätzlichen Kosten,      vorausgesetzt, dass die Wohnung bezugsfertig ist.

·         Wohnungsübergaben zwischen 20:00 h und 22:00 h      30,- Euro

·         Wohnungsübergaben zwischen 22:00 h und 00:00 h      40,- Euro

·         Wohnungsübergaben zwischen 00:00 h und 01:00 h      50,- Euro

·         Wohnungsübergaben nach 01:00 h sind NICHT möglich. Wir danken für Ihr Verständnis

*Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Wohnungsübergabe gemeint ist, NICHT die Ankunftszeit am Flughafen oder Bahnhof, etc.

Zum vereinbarten Zeitpunkt werden Sie eine/n unserer Mitarbeiter/innen am vereinbarten Treffpunkt (in der Regel die der Wohnung am Nächsten gelegene Bootsanlegestelle) treffen und von ihr/ihm zur

Wohnung begleitet werden. Sie werden die Wohnung gezeigt bekommen und um die Bezahlung der Restmiete und der Kaution gebeten werden, sowie alle weiteren Formalitäten regeln.

7.      Abreise

Rechtzeitig vor Ihrer Abreise wollen Sie bitte mit der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. den Zeitpunkt für die Wohnungs- – Rückgabe vereinbaren. Ein/e Mitarbeiter/in der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird zu Ihnen in die Wohnung kommen und den Zustand der Wohnung überprüfen, (wobei auch die Sauberkeit relevant ist. Wir bitten Sie, die Wohnung besenrein zu verlassen), die Verbrauchsspesen berechnen, die Kaution zurück bezahlen und die Schlüssel übernehmen. Wir bitten Sie, zu diesem Zeitpunkt pünktlich und Abreise fertig zu sein. Für wesentliche Verspätungen oder Nichterscheinen zu den Verabredungen, kann die Mitwohnzentrale eine Gebühr bis zu 50 Euro in Rechnung stellen.

8. Maximale Personenzahl

Aus der Beschreibung der jeweiligen Wohnungen geht hervor, von wie vielen Personen die Wohnung bewohnt werden darf. Diese Angabe muss respektiert werden.

9. Haustiere

Die Erlaubnis, Haustiere mitzubringen, muss für die jeweiligen Wohnungen erfragt werden und muss von der Mitwohnzentrale schriftlich bestätigt werden.

10. Reinigung

Die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird Ihnen die Wohnung gründlich gereinigt und ausgestattet mit Handtüchern und Bettwäsche zur Verfügung stellen. Die Endreinigung ist im Gesamtpreis inbegriffen. Allerdings muss die Wohnung besenrein verlassen werden, insbesondere muss das Kochfeld sauber sein und es darf kein ungewaschenes Geschirr zurück gelassen werden. Sollte die Wohnung besonders schmutzig oder unordentlich hinterlassen werden, behält sich die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. vor, einen Kostenbeitrag für die außerordentliche Reinigung einzubehalten.

11. Verhaltensregeln 

Der Kunde verpflichtet sich, die Unterkunft mit Sorgfalt zu benutzen und jede Handlung zu unterlassen, die eventuelle Schäden an der Immobilie und an den anderen, dazugehörenden Strukturen verursachen könnte. Bei Missachtung dieser Pflicht haftet der Kunde für die an der Struktur und/oder an den darin enthaltenen Gütern verursachten Schäden.

Die örtlichen Gepflogenheiten und Verhaltensregeln der Hausgemeinschaft und der Stadtgemeinschaft müssen eingehalten werden: Von 13:00 h bis 15:00 h und von 23:00 h bis 8:00 h muss jede Art von Lärm, der die Nachbarn stören könnte, vermieden werden. Bei grober Missachtung und extremer Belästigung durch Lärm und ungebührendem Verhalten kann die Mitwohnzentrale oder die Vermieter selbst auf die sofortige Räumung der Wohnung bestehen, ohne dass dem Kunde daraus Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Bezahlungen entsteht.

Sollte die Präsenz eines Mitarbeiters der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. in der gemieteten Wohnung gefordert werden, und sich dieser Einsatz als vollkommen ungerechtfertigt oder unnötig erweisen, kann die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. bis zu 40 Euro als Unkostenbeitrag für den Einsatz des Mitarbeiters in Rechnung stellen. Selbstverständlich werden wir keine Spesen berechnen, wenn der Einsatz unserer Mitarbeiter nötig wird, weil z. B. technische Defekte aufgetreten sind, welche die Wohnqualität beeinträchtigen.

Im Falle dass der Kunde Schlüssel verliert oder ein Schmid gerufen werden muss um die Tür zu öffnen und/oder das Schloss auszutauschen,  muss die Mitwohnzentrale 70 Euro in Rechnung stellen. Vorbehaltlich höherer Schäden, die durch den Verlust der Schlüssel verursacht werden können, welche in voller Höhe zu Lasten des Kunden gehen würden.

Im Falle dass der Kunde den Schlüssel in der Wohnung vergisst und der Einsatz unseres Personals vor Ort nötig wird, um die Tür zu öffnen, kann die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. einen Unkostenbeitrag von 40 Euro in Rechnung stellen.

12. Beschwerden

Falls der Kunde mit der Unterkunft, in der er untergebracht ist, bedauerlicherweise nicht zufrieden sein sollte, muss er sofort di Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. kontaktieren, die versuchen wird, jedes Problem schnellstmöglich zu lösen. Sollte das Problem nicht behoben werden können, bitten wir den Kunden, uns eine Beurteilung und Beschwerde schriftlich zukommen zu lassen. Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird sie an den Eigentümer der Unterkunft weiterleiten und sich, bei berechtigter Beschwerde, im Interesse des Kunden einbringen. Falls der Kunde das Problem erst am Ende des Aufenthaltes meldet und damit der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. keine Möglichkeit gibt, rechtzeitig Abhilfe zu schaffen, kann keinerlei Erstattung von der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. oder dem Eigentümer gefordert werden.

13. Haftung der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s.

Die Firma Mitwohnzentrale s.a.s. haftet nicht für eventuell vom Bewohner des Appartements erlittene Schäden, es sei denn diese wurden durch ihre Nachlässigkeit verursacht. Die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. haftet für keinerlei Verluste, Verspätungen oder Probleme infolge von Ursachen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Dies gilt einschließlich, aber nicht nur, für natürliche Ursachen wie: Überschwemmungen, Unwetter, Explosionen, Brand, Kriege oder Kriegsandrohungen, zivile Störungen, Auseinandersetzungen oder ungünstige klimatische Verhältnisse. Die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. ist nicht haftbar für Defekte an mechanischen Ausrüstungen wie Pumpen, Boiler, usw. noch für die Unterbrechung öffentlicher Versorgungen wie Wasser, Strom oder Gas. Außerdem ist sie nicht haftbar für Lärm oder Störungen, deren Ursache außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen.

14. Gesetz und Rechtsprechung

Alle Vereinbarungen und Verträge die zwischen der Mitwohnzentrale s.a.s. und dem Kunden getroffen werden sind von italienischen Gesetzen geregelt und unterliegen ausschließlich italienischer Rechtsprechung.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für jede Art von Kontroversen, die zwischen der Mitwohnzentrale Venezia  s.a.s. und dem Kunden entstehen können, wird vor der Camera Arbitrale Immobiliare e Generale di Venezia bei der Camera di Commercio di Venezia (Handelskammer) ausgetragen, deren Regelungen beide Vertragspartner anerkennen.